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Der schnelle Weg zur individuellen Lösung 

Inhalt:

  • Gesunde Beschäftigte sind entscheidend für Ihre Wettbewerbsfähigkeit!
  • so funktioniert’s
  • Handlungsfelder
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Integration von Menschen mit Behinderung
    • Betriebliche Gesundheitsförderung
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Demografiefeste und strategische Personalpolitik
  • Ihr Nutzen


Gesunde Beschäftigte sind entscheidend für Ihre Wettbewerbsfähigkeit!


Eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Prävention und Rehabilitation können zu einer Verbesserung Ihres Unternehmenserfolgs beitragen. Bundesweit eingerichtete Regionalstellen unterstützen Sie mit einem kostenfreien Service bei der Gesunderhaltung Ihrer Beschäftigten.

Bedarfsgerecht und passgenau für Ihr Unternehmen unterstützen Sie die Regionalstellen Gesunde Arbeit zu folgenden Themen:

  • Betriebliche Gesundheit fördern
  • Gesundheitsrisiken vermeiden
  • Menschen mit Behinderung integrieren
  • Potentiale älterer Beschäftigter nutzen
  • Fördermöglichkeiten erkennen
  • Effizient eingliedern


Weitere Informationen zu den sechs Handlungsfeldern für den Erhalt und die nachhaltige Verbesserung der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter finden Sie unter Handlungsfelder.


So funktioniert’s


In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir zunächst Ihren Bedarf. Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen konkrete Handlungsschritte – speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche zugeschnitten.

Gesunde Arbeit - Das PrinzipSchritt 1
Sie schildern Ihr Anliegen.

Schritt 2
Gesunde Arbeit zeigt Lösungswege auf und stimmt diese unbürokratisch mit Ihnen ab.

Schritt 3
Gesunde Arbeit organisiert die Umsetzung der Lösung durch kompetente Partner.
Auch während der Umsetzung von Maßnahmen stehen Ihnen die Ansprechpartner von  Gesunde Arbeit zur Verfügung und übernehmen die Koordinierung.


Handlungsfelder

Handlungsfeld: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Im Mai 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im Rahmen der Erweiterung der Präventionsvorschriften im Sozialgesetzbuch IX als gesetzliche Regelung eingeführt. Seitdem sind Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 SBG IX verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. BEM umfasst alle Maßnahmen, Aktivitäten und Leistungen, die im Einzelfall zur Eingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind und bietet Ihnen die Möglichkeit:

• Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen und zu überwinden,

• Know-How-Verlust zu vermeiden,

• Möglichkeiten zum Arbeitsplatzerhalt zu schaffen,

• Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten,

• Produktivität und Wertschöpfung der Beschäftigten zu sichern und

• Rechtssicherheit in der Personalpolitik zu schaffen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte auf die betrieblichen Bedarfe und Möglichkeiten abgestimmt sein, um möglichst effektiv zu sein. Mögliche Maßnahmen im Rahmen der Eingliederung sind z. B. die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell), innerbetriebliche Umsetzungen, Qualifizierungsmaßnahmen etc.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten von:

EIBE (Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements)

Landschaftsverband Rheinland (Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement)


Handlungsfeld: Integration von Menschen mit Behinderung

Der Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit ist eine gesellschaftliche Verantwortung, in die auch die Rehabilitationsträger einbezogen sind. Zu den Rehabilitationsträgern zählen u. a.

  • die gesetzlichen Krankenversicherungen,
  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die gesetzlichen Unfallversicherungen sowie
  • die gesetzlichen Rentenversicherungen.

Die einzelnen Bücher des Sozialgesetzbuches sowie das trägerübergreifende Sozialgesetzbuch IX regeln deren Zuständigkeiten.

Neben Unterstützungsmöglichkeiten, die von den Betroffenen selbst in Anspruch genommen werden können, profitieren nach § 34 SGB IX auch Arbeitgeber von Leistungen zur Teilhabe in Form von Zuschüssen für Arbeitshilfen im Betrieb, zur Eingliederung etc.

Im Rahmen von begleitenden Hilfen am Arbeitsleben bieten die Integrationsämter bei schwerbehinderten Beschäftigten Arbeitgebern Beratungen aber auch finanzielle Leistungen an.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Regionalstellen Gesunde Arbeit unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der zuständigen Leistungsträger. Sprechen Sie uns an.

 


Handlungsfeld: Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst präventive Maßnahmen, die gemeinsam vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz umgesetzt werden.

Unterteilen lassen sich diese in verhaltensorientierte und verhältnisorientierte Maßnahmen.


Mögliche Maßnahmen in der Verhaltensprävention sollen gesundheitsrelevante Verhaltensweisen der Arbeitnehmer positiv beeinflussen und die Vermeidung und Veränderung von gesundheitsschädigendem Verhalten bewirken:

  • Aufklärungs- und Informationsaktionen (Antirauch-Kampagnen, Gesundheits- und Ernährungsinformationen, Drogenaufklärung etc.)
  • Herz- und Kreislauf-Aktionen (Untersuchungen/Tests zu: Blutdruck, Cholesterinspiegel, Übergewicht, Bewegungsmangel etc.)
  • Weiterbildung mit Gesundheitsförderungsinhalten (Erweiterung von Fach- und Führungskursen um Inhalte der Gesundheitsförderung etc.)
  • Förderung der sozialen Kompetenz (Führungsschulung, Konfliktseminare, Persönlichkeitsbildung etc.)
  • Umgang mit Stress (Entspannungskurse, autogenes Training, Zeitmanagement etc.)
  • Bewegungsangebote (Check-ups, Einführung von Kurzpausen, Rücken und Bewegungsprogramme, Sportgruppen)

Mögliche Maßnahmen in der Verhältnisprävention sollen bestmögliche Arbeitsbedingungen herstellen:

  • Organisationsgestaltung (Gesundheitszirkel, gesundheitsgerechtes Führen, bauliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung etc. )
  • Personal- und Kompetenzentwicklung (leistungs- und gesundheitsgerechte Laufbahnplanung, Potenzialanalyse für den gesundheitsgerechten Personaleinsatz etc.)
  • Ernährungsangebote (Angebote in Kantinen und Verpflegungsautomaten etc.)
  • Arbeitsergonomie (Einstellen von Stühlen und Schreibtischen, die Anordnung der Bildschirme etc.)
  • Arbeitszeitgestaltung (Schichtplangestaltung, flexible Arbeitszeiten etc.)
  • Arbeitsgestaltung (Job-Enrichment, Job-Enlargement, Job-Rotation, Team- und Gruppenarbeit etc.)


(Quelle: Froböse, I., Wellmann, H., Weber, A., 2008: Betriebliche Gesundheitsförderung)

Präventionsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen

Nicht nur der Arbeitgeber hat die Pflicht, sich um die Gesundheitsvorsorge seiner Beschäftigten zu kümmern. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen haben nach § 20a SGB V einen Präventionsauftrag. Sie unterstützen Arbeitgeber mit (oftmals kostenfreien) Angeboten zur Primärprävention. Hierunter wird die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands verstanden und umfasst die Bereiche

  • Bewegungsgewohnheiten (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme),
  • Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht),
  • Stressbewältigung und Entspannung (Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken),
  • Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Re-duzierung des Alkoholkonsums).

Darüber hinaus bieten die Krankenkassen Ihre Unterstützung bei der Erstellung betrieblicher Gesund-heitsberichte, betrieblichen Gesundheitsanalysen, betriebliche Aktionstagen, Beratungen zum betrieb-lichen Gesundheitsmanagement sowie bei Führungskräfteseminaren zur betrieblichen Gesundheits-förderung an.


Steuerfreibetrag von 500,- € für die betriebliche Gesundheitsförderung

Mit der Neuregelung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes in 2009 soll die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands in Unternehmen zusätzlich gefördert werden. Waren bislang Gesundheitsleistungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zugute kommen lässt, größtenteils als geldwerter Vorteil steuerpflichtig, so wurde rückwirkend für 2008 der Steuerfreibetrag auf 500,- € pro Mitarbeiter/in und Jahr erhöht.

Neben den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Primärprävention gehören dazu auch Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparats, zur gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung, zur Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz und zur Suchtprävention.
Unter der Voraussetzung, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse besteht, sind beispielsweise die Kosten für Massagen oder Rückentrainingsprogramme bis zu dem genannten Freibetrag sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.
Die Ressourcen von kleinen und mittleren Unternehmen lassen häufig keine Auseinandersetzung mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu. Daher sind sie auf externe Angebote angewiesen. Auch Zuschüsse des Arbeitgebers an die Beschäftigten für externe Angebote sind von der Steuerbefreiung begünstigt, dies gilt jedoch nicht für die Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen von Sportvereinen und Fitnessstudios.

Link zum Selbstcheck Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF)


Handlungsfeld: Arbeits- und Gesundheitsschutz

Grundvoraussetzung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Belegschaft und damit der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen.

Dies zu gewährleisten ist die Aufgabe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung und -vermeidung. Maßgebend hierfür sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Beim Arbeitsschutz kann man zwischen dem "allgemeinen Arbeitsschutz" und dem "sozialen Arbeitsschutz" unterscheiden. Der allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten. Der soziale Arbeitsschutz hingegen beinhaltet allgemeine Dinge wie z. B. Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz.

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Umsetzung der einschlägigen Gesetze.
Aber: Jeder Tag, an dem ein Beschäftigter wegen Krankheit oder nach einem Unfall ausfällt, kostet zusätzlichen Aufwand und ungeplante Mehrausgaben für das Unternehmen. Für den Beschäftigten kann eine längere Arbeitsunfähigkeit zu Problemen bei der Wiederaufnahme der Arbeit führen.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert alle Aspekte, die bei den Beschäftigten zu arbeitsbedingten Erkrankungen führen können:

• die Arbeitsprozesse selbst

• die Arbeitsumgebung

• die Arbeits- und Betriebsmittel sowie Werk- und Hilfsstoffe

• die Arbeitsorganisation

• das Arbeitsverhältnis an sich.

Körperliche und psychische Belastungen und Beanspruchungen können z. B. aus Über- oder Unterforderung, belastenden Arbeitszeiten oder Konflikten mit Vorgesetzten resultieren. Die im Arbeitsschutzgesetz verankerte Zielstellung einer "menschengerechten Arbeitsgestaltung" und somit eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit ganzheitlichem Anspruch sieht den Erhalt, den Schutz und die Förderung der Gesundheit als zentrale Gestaltungsaufgabe.

Die Anwendung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, wie sie das Betriebsverfas-sungsgesetz (BetrVG) vorsieht, soll nicht nur krankmachende Verhältnisse und Verhaltensweisen vermeiden helfen, sondern auch die gesunderhaltenden Faktoren identifizieren und die Ressourcen für die Gesundheit stärken. Die Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellt somit die Weichen für die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit aller Beschäftigten.

Diese Erkenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu ermitteln und zu verbreiten, ist als Bundesbehörde die Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund und Dresden.


Handlungsfeld: Demografiefeste und strategische Personalpolitik

Die derzeitige demografische Entwicklung in Deutschland ist ein Trend, der in den nächsten Jahren voraussichtlich anhalten wird. Viele Unternehmen haben dies bereits zwar erkannt, berücksichtigen die daraus resultierenden Konsequenzen jedoch bei ihrer strategischen Personalpolitik oftmals noch zu wenig.
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2020 der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 50 bis 64 Jahren von 30 % auf 39 % steigen wird. Der Anteil der Altersgruppe der 20- bis 34-jährigen wird bis dahin um 2 % auf 30 % leicht sinken. Der Anteil der 35- bis 49-jährigen wird von 38 % auf 31 % sinken.

Die Belegschaften in den Unternehmen werden altern, Unternehmen werden sich auf eine veränderte Kunden- und Verbraucherstruktur einstellen müssen.
Für die Unternehmen heißt das, dass sie in unterschiedlicher Art und Weise, je nach Region, Branche und Unternehmensgröße, davon betroffen sein werden oder es auch schon sind. Die Beschäftigten über 50 Jahre wird zukünftig die Hauptlast der Produktivität und Innovationsfähigkeit der Organisation tragen müssen.

Ist ihr Unternehmen darauf vorbereitet? Haben Sie sich bislang von dieser Beschäftigtengruppe frühzeitig einvernehmlich getrennt oder sogar öffentliche Fördermittel für diese Personalstrategie in Anspruch genommen? Im Jahr 2009 wird es letztmalig möglich sein, dass interessierte Beschäftigte einen Antrag auf Vorruhestand mit staatlicher Förderung stellen können.
Gerade weil Ausstiegsstrategien für älteren Beschäftigten nicht mehr gefördert werden, Fachkräfte am Markt weniger zur Verfügung stehen und die Zahl der Nachwuchskräfte sinkt, ist es notwendig die strategische Personalarbeit demografiefest zu machen.
Auch dem Umstand, dass zukünftig Beschäftigte bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 67 Jahren arbeiten werden, ist Rechnung zu tragen. Schon jetzt erreichen aber kaum mehr als 50 % der Beschäftigten das derzeitige Renteneintrittsalter von 65 Jahren. Viele scheiden schon vorher als berufs- und erwerbsunfähig aus.

In dieser Entwicklung liegen Herausforderungen und Chancen verborgen. Die Herausforderungen bestehen darin, die alterungsbedingten Beschäftigungseinschränkungen von älteren Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die Chancen bestehen in der Option, die besonderen Stärken von älteren Beschäftigten adäquat für das Unternehmen zu nutzen.
Die nachfolgenden sechs Handlungsfelder für die Unternehmen sind in den Blick zu nehmen, um eine demografiefeste Personalpolitik ganzheitlich zu gestalten:

- Gesundheit; Arbeitsfähigkeit erhalten
- Weiterbildung; Kompetenzen pflegen
- Führungsverhalten; gesundheitsgerecht und diskriminierungsfrei führen
- Arbeitsgestaltung; Ergonomie, Arbeitsorganisation, -inhalte und Handlungsspielräume anpassen
- Unternehmenskultur; Beschäftigte informieren, beteiligen, anerkennen und wertschätzen
- Arbeitszeit; Arbeitszeit flexibel anpassen und Zeitsouveränität gewährleisten

Die Gestaltung einer strategischen, demografiefesten Personalarbeit zielt aber nicht ausschließlich auf ältere Beschäftigte ab. So sind Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Regel für die gesamte Belegschaft anzubieten und nicht nur für ältere Beschäftigte oder Risikogruppen. Ebenso sollte eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung allen Beschäftigten zugute kommen.
Ein Programmfahrplan zu einer strategischen und demografiefesten Personalarbeit beginnt in aller Regel mit der Durchführung einer Alterstrukturanalyse. Darin muss der Ist-Stand erhoben und für die Zukunft prognostiziert werden. Es sollten Szenarien konzipiert und berechnet werden, die die Optionen einer längerfristigen Personalstrategie abbilden und greifbar machen. Eine Segmentierung nach Bereichen/Abteilungen und Beschäftigtengruppen ist unabdingbar. Die Kenntnis der Entwicklung der Alterstrukturen bedarf einer Ergänzung durch weitere Analysen, die den Handlungsbedarf verdichten helfen. So ist beispielsweise die Erstellung eines Belastungskatasters oder einer Wissenslandkarte des Unternehmens erforderlich, um kritische Bereiche zu identifizieren.
Bewährt hat sich das Programm einer strategischen, demografiefesten Personalarbeit als Aufgabe zur kontinuierlichen Verbesserung zu betrachten. Die Anwendung des PDCA-Zykluses (Plan – Do – Check – Act) hilft dabei immer wieder die erzielten Resultate kritisch zu prüfen, um dann neue oder veränderte Maßnahmen aufzusetzen.

Strategische Personalarbeit sollte dabei helfen, die entsprechenden Regeln und Routinen im betrieblichen Prozessmanagement zu verankern, damit im Führungsalltag und der Routine der Unternehmenssteuerung die demografiebedingten Herausforderungen selbstverständlicher und aufwandsarm gemeistert werden können.

Ein umfassendes Informationsangebot bietet die Internetseite der "Initiative Neue Qualität des Arbeit" des Bundesarbeitsministeriums.


Link zum Fragebogen Unternehmens-Check (demoBIB)

Link zum Fragebogen Selbst-Check (demoBIB)

 


Ihr Nutzen

  • Rückgang krankheitsbedingter Fehlzeiten
  • Steigerung der Produktivität
  • Konzentration auf das Kerngeschäft
  • motivierte und leistungsfähige Beschäftigte
  • langfristige Bindung von Fachkräften
  • Erhalt der Arbeitskraft bis ins Rentenalter
  • Rechtssicherheit
  • Imagegewinn
  • nachhaltige Kostensenkung

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